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Aufgaben und Stellung der Finanzkontrolle des Kantons Zürich basieren auf dem Finanzkontrollgesetz. Die Finanzkontrolle ist dort als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Kantons bezeichnet. Sie ist fachlich unabhängig und selbständig. In ihrer Prüfungstätigkeit ist sie Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet. Administrativ ist sie der Geschäftsleitung des Kantonsrats zugeordnet.
Die Finanzkontrolle unterstützt - den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege sowie
- den Regierungsrat, seine Direktionen, die Staatskanzlei, die obersten kantonalen Gerichte und die selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten bei der Ausübung der Dienstaufsicht über die Verwaltung.
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